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Wiki zum Rechtsthema Mitgliedschaft
Informationen zu Mitgliedschaft
Als Mitgliedschaft in Bezug zum Vereinsrecht oder Verbandsrecht bezeichnet man allgemein zumeist die Zugehörigkeit einer Person zu einem Verein, welche bestimmte Rechte und Pflichten beinhaltet. Zu diesen Pflichten können die Übernahme verschiedener Ämter gehören sowie auch die Entrichtung der Mitgliederbeiträge, die in der Vereinssatzung festgelegt sind.
Ebenso erhalte Mitglieder ggf. Sonderkonditionen bei der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen oder haben aufgrund ihrer Mitgliedschaft die Möglichkeit der Teilnahme, die anderen Personen nicht gestattet ist. Zu den Ämtern, die ggf. durch Beschluss erteilt werden können, gehören Ämter wie Kassenwart, Schriftführer, Pressevertretungen etc.
Ebenso erhalte Mitglieder ggf. Sonderkonditionen bei der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen oder haben aufgrund ihrer Mitgliedschaft die Möglichkeit der Teilnahme, die anderen Personen nicht gestattet ist. Zu den Ämtern, die ggf. durch Beschluss erteilt werden können, gehören Ämter wie Kassenwart, Schriftführer, Pressevertretungen etc.
Entstehung der Vereinsmitgliedschaft und Austritt
Personen, die die Mitgliedschaft in einem Verein in Betracht ziehen, sollten wissen, dass diese erst durch Aufnahme in den Verein erfolgt, wobei unterschiedliche Aufnahmevoraussetzungen gegeben sein können. Eine der Voraussetzungen ist beispielsweise, dass das Mitglied die Ziele des Vereins unterstützt.
Die Aufnahme und die damit einhergehenden Voraussetzungen sind in der Satzung des Vereins festgelegt und ebenso auch der Austritt aus dem Verein. So kann der Austritt beispielsweise auf Wunsch, durch Rücktritt erfolgen, sowie auch durch Ausschluss oder Abwahl und durch den Tod des Mitgliedes. Darüber hinaus kann auch die Vereinsauflösung erfolgen, was automatisch für das Erlöschen der Mitgliedschaft sorgt.
Die Aufnahme und die damit einhergehenden Voraussetzungen sind in der Satzung des Vereins festgelegt und ebenso auch der Austritt aus dem Verein. So kann der Austritt beispielsweise auf Wunsch, durch Rücktritt erfolgen, sowie auch durch Ausschluss oder Abwahl und durch den Tod des Mitgliedes. Darüber hinaus kann auch die Vereinsauflösung erfolgen, was automatisch für das Erlöschen der Mitgliedschaft sorgt.
Fördermitglieder in Vereinen
In verschiedenen Vereinen gibt es unterschiedliche Formen der Mitgliedschaft. Zu diesen zählt auch eine sogenannte Fördermitgliedschaft. Bei Fördermitgliedern handelt es sich um natürliche oder auch juristische Personen, bei denen die Mitgliedschaft gemäß den Vereinssatzungen zumeist nur aus der Förderung besteht. Dies kann im Rahmen einer Beitragszahlung sein, die ähnlich einer Spende gehandhabt werden. Allerdings steht diesen Mitgliedern zumeist kein Stimm- oder Wahlrecht zu.
Verwandte "Mitgliedschaft" Rechtsbegriffe
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