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Wiki zum Rechtsthema Vereinskasse
Informationen zu Vereinskasse
Als Vereinskasse bezeichnet man das Vermögen, über welches ein Verein verfügt und in die ebenso Einnahmen wie beispielsweise Mitgliedsbeiträge fließen, und aus der zum anderen auch Ausgaben getätigt werden. Hierbei handelt es sich zumeist nicht um eine reine Bargeldkasse, sondern ebenso um ein Bankkonto, welches durch den Verein geführt wird.
Grundsätzlich kann man auch sagen, der Begriff Vereinskasse steht zum einen für alles Finanzielle und zum anderen auch für die laufende Buchhaltung des Vereins, welche in Bezug auf Einnahmen- und Ausgaben organisiert und betreut werden muss. Um eine Gewinnermittlung durchzuführen, es möglich, diese als Einnahme-Überschuss-Rechnung oder als Bilanz darzustellen. Die Vereinskasse wird durch den Kassenwart geführt.
Grundsätzlich kann man auch sagen, der Begriff Vereinskasse steht zum einen für alles Finanzielle und zum anderen auch für die laufende Buchhaltung des Vereins, welche in Bezug auf Einnahmen- und Ausgaben organisiert und betreut werden muss. Um eine Gewinnermittlung durchzuführen, es möglich, diese als Einnahme-Überschuss-Rechnung oder als Bilanz darzustellen. Die Vereinskasse wird durch den Kassenwart geführt.
Der Kassenwart
Der Kassenwart in einem Verein hat die Aufgabe, die Vereinskasse zu betreuen und kümmert sich somit um die Buchhaltung. Zu dieser gehören auch die Abwicklung und Organisation des Zahlungsverkehrs, fertigt steuerlich benötigte Dokumente an und stellt Berichte über die Finanzlage oder das Vermögen eines Vereins her, welche sich auch auf die Haushaltsplanung beziehen, die Bearbeitung und Kontrolle der Mitgliedsbeitritte und damit auch den Eingang der Mitgliedsbeiträge. Zu den weiteren Aufgaben zählen auch etwaige Versicherungen des Vereins.
Gewinnermittlung
Die Gewinnermittlung erfolgt nach dem Prinzip, dass eine Ermittlung des Unterschiedsbetrags zwischen dem Betriebsvermögen am Anfang und am Ende des Wirtschaftsjahrs erfolgt. Dabei werden Entnahmen dem Vermögen angerechnet und Einlagen aus dem Betriebsvermögen abgezogen.
Die Gewinnermittlung unterliegt dem Steuerrecht. Die Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung entsprechend dem Handelsrecht sind somit zu beachten, soweit es sich aus dem Steuerrecht nicht anders ergibt. Eine Prüfung der Buchhaltung durch einen Prüfer muss problemlos möglich sein.
Die Gewinnermittlung unterliegt dem Steuerrecht. Die Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung entsprechend dem Handelsrecht sind somit zu beachten, soweit es sich aus dem Steuerrecht nicht anders ergibt. Eine Prüfung der Buchhaltung durch einen Prüfer muss problemlos möglich sein.
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