Kompetente Rechtsberatung?
Den passenden Rechtsanwalt finden
Telefon
Rufen Sie den Verein Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung » Telefonische Rechtsberatung
Fragen
Stellen Sie Ihre Verein Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro » Rechtsanwalt fragen
Beauftragen
Konkrete Verein Aufgabe/Auftrag einstellen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung » Rechtsanwalt beauftragen
E-Mail
Ihr direkter Weg zur Verein Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl » E-Mail Beratung
Verein Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt » Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de
Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an
Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln
Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden
In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht
Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien
Ãœber 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
Persönliche Beratung
Verein
Rechtsanwalt für Verein suchen
Rechtsanwälte für Verein finden Sie mit ausführlichen Kompetenz- und Kontakt-Profilen. Bitte wählen Sie einen Ort, um einen Rechtsanwalt für Verein zu finden. Mit nur einem Klick gelangen Sie zu einem Kanzleiprofil Ihrer Wahl.
Verein Rechtsanwälte der Top Städte finden
Verein Berlin, Verein Bielefeld, Verein Bochum, Verein Bonn, Verein Bremen, Verein Dortmund, Verein Dresden, Verein Duisburg, Verein Düsseldorf, Verein Erlangen, Verein Essen, Verein Frankfurt, Verein Hamburg, Verein Hannover, Verein Köln, Verein Leipzig, Verein Mannheim, Verein München, Verein Nürnberg, Verein Stuttgart, Verein Wolfsburg, Verein Wuppertal
Wiki zum Rechtsthema Verein
Informationen zu Verein
Als Verein bezeichnet man einen Zusammenschluss bzw. eine Vereinigung von natürlichen sowie auch juristischen Personen zu einem bestimmten Zweck oder zum Verfolgen gemeinsamer Interessen, der auf freiwilliger Basis erfolgt. Das Bestehen eines Vereines hängt von den Mitgliedern und der Mitgliederzahl ab, die generell, aufgrund von Eintritt in oder Austritt aus dem Verein wechseln kann. § 56 BGB besagt hierzu:
»Die Eintragung soll nur erfolgen, wenn die Zahl der Mitglieder mindestens sieben beträgt«.
Damit ist auch die Mindestanzahl der Mitglieder für die Eintragung eines rechtsfähigen Vereins festgelegt, wobei ein Verein, der nicht rechtsfähig ist, lediglich zwei Gründungsmitglieder voraussetzt und keiner schriftlichen Satzung bedarf, während ein rechtsfähiger Verein diese bei Gründungsantrag mit einreichen muss. Diese Satzung wird durch die Vereine selbst bestimmt, wobei allerdings die geltenden Gesetzesregelungen gemäß § 21 bis § 79 BGB zu berücksichtigen sind.
»Die Eintragung soll nur erfolgen, wenn die Zahl der Mitglieder mindestens sieben beträgt«.
Damit ist auch die Mindestanzahl der Mitglieder für die Eintragung eines rechtsfähigen Vereins festgelegt, wobei ein Verein, der nicht rechtsfähig ist, lediglich zwei Gründungsmitglieder voraussetzt und keiner schriftlichen Satzung bedarf, während ein rechtsfähiger Verein diese bei Gründungsantrag mit einreichen muss. Diese Satzung wird durch die Vereine selbst bestimmt, wobei allerdings die geltenden Gesetzesregelungen gemäß § 21 bis § 79 BGB zu berücksichtigen sind.
Gesetzliche Grundlage
Das Recht auf die Gründung eines Vereins ist bereits in Art. 9 Abs. 1 des Grundgesetzes verankert. Hier heißt es:
»Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden«.
Das Gesetz in Zusammenhang mit dem Vereinsrecht unterscheidet allerdings den nicht wirtschaftlichen Verein gemäß § 21 BGB
»Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts«
und den wirtschaftlichen Verein gemäß § 22 BGB.
Ein wirtschaftlicher Verein ist hiernach
»Ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt in Ermangelung besonderer bundesgesetzlicher Vorschriften Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung. Die Verleihung steht dem Land zu, in dessen Gebiet der Verein seinen Sitz hat«.
Darüber hinaus kennt das Gesetz auch den altrechtlichen Verein, welcher bereits vor dem Inkrafttreten des BGB bestanden hat, und den eingetragenen Verein, welches den Zusatz e. V. führt sowie auch den nicht eingetragenen Verein, der auch kurzfristig gegründet werden kann.
»Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden«.
Das Gesetz in Zusammenhang mit dem Vereinsrecht unterscheidet allerdings den nicht wirtschaftlichen Verein gemäß § 21 BGB
»Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts«
und den wirtschaftlichen Verein gemäß § 22 BGB.
Ein wirtschaftlicher Verein ist hiernach
»Ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt in Ermangelung besonderer bundesgesetzlicher Vorschriften Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung. Die Verleihung steht dem Land zu, in dessen Gebiet der Verein seinen Sitz hat«.
Darüber hinaus kennt das Gesetz auch den altrechtlichen Verein, welcher bereits vor dem Inkrafttreten des BGB bestanden hat, und den eingetragenen Verein, welches den Zusatz e. V. führt sowie auch den nicht eingetragenen Verein, der auch kurzfristig gegründet werden kann.
Eingetragener und nicht eingetragener Verein
Bei einem eingetragenen Verein handelt es sich um einen Verein, der in Vereinsregister, des für den Verein zuständigen Amtsgerichtes eingetragen ist. Ein eingetragener Verein dient keinem wirtschaftlichen Zweck, sondern lediglich der Verfolgung gemeinsamer Interessen. Die Gesetzesnormen werden durch die Vereinssatzung gebildet. Der eingetragene Verein gilt als juristische Person und ist voll rechtsfähig.
Als Vertretung fungiert der Vorstand. Die Auflösung eines Vereins kann nicht nur durch den Vorstand des Vereins selbst erfolgen, sondern auch per Gesetz, wenn gemäß § 73 BGB der Verein weniger als 3 Mitglieder hat oder gemäß § 26 BGB nicht mehr durch einen Vorstand vertreten wird. Der nicht eingetragene Verein fungiert ähnlich einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gemäß § 54 BGB und wird ebenso auch als solche rechtlich behandelt. Es handelt sich hierbei nicht um eine juristische Person. Eine Eintragung in das Vereinsregister ist bei der Gründung eines solchen Vereins nicht notwendig.
Als Vertretung fungiert der Vorstand. Die Auflösung eines Vereins kann nicht nur durch den Vorstand des Vereins selbst erfolgen, sondern auch per Gesetz, wenn gemäß § 73 BGB der Verein weniger als 3 Mitglieder hat oder gemäß § 26 BGB nicht mehr durch einen Vorstand vertreten wird. Der nicht eingetragene Verein fungiert ähnlich einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gemäß § 54 BGB und wird ebenso auch als solche rechtlich behandelt. Es handelt sich hierbei nicht um eine juristische Person. Eine Eintragung in das Vereinsregister ist bei der Gründung eines solchen Vereins nicht notwendig.
Verwandte "Verein" Rechtsbegriffe
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Verein - Ihr Verein Informationstipp