Kompetente Rechtsberatung?
Den passenden Rechtsanwalt finden
Telefon
Rufen Sie den Vereinsauflösung Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung » Telefonische Rechtsberatung
Fragen
Stellen Sie Ihre Vereinsauflösung Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro » Rechtsanwalt fragen
Beauftragen
Konkrete Vereinsauflösung Aufgabe/Auftrag einstellen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung » Rechtsanwalt beauftragen
E-Mail
Ihr direkter Weg zur Vereinsauflösung Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl » E-Mail Beratung
Vereinsauflösung Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt » Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de
Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an
Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln
Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden
In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht
Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien
Ãœber 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
Persönliche Beratung
Vereinsauflösung
Rechtsanwalt für Vereinsauflösung suchen
Rechtsanwälte für Vereinsauflösung finden Sie mit ausführlichen Kompetenz- und Kontakt-Profilen. Bitte wählen Sie einen Ort, um einen Rechtsanwalt für Vereinsauflösung zu finden. Mit nur einem Klick gelangen Sie zu einem Kanzleiprofil Ihrer Wahl.
Vereinsauflösung Rechtsanwälte der Top Städte finden
Vereinsauflösung Berlin, Vereinsauflösung Bielefeld, Vereinsauflösung Bochum, Vereinsauflösung Bonn, Vereinsauflösung Bremen, Vereinsauflösung Dortmund, Vereinsauflösung Dresden, Vereinsauflösung Duisburg, Vereinsauflösung Düsseldorf, Vereinsauflösung Erlangen, Vereinsauflösung Essen, Vereinsauflösung Frankfurt, Vereinsauflösung Hamburg, Vereinsauflösung Hannover, Vereinsauflösung Köln, Vereinsauflösung Leipzig, Vereinsauflösung Mannheim, Vereinsauflösung München, Vereinsauflösung Nürnberg, Vereinsauflösung Stuttgart, Vereinsauflösung Wolfsburg, Vereinsauflösung Wuppertal
Wiki zum Rechtsthema Vereinsauflösung
Informationen zu Vereinsauflösung
Eine Vereinsauflösung bezeichnet, wie der Name es bereits sagt, die Auflösung eines Vereins und damit eines Zusammenschlusses zur Verfolgung gemeinsamer Interessen und Ziele. Eine Auflösung eines solchen Vereins kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Zu diesen gehören Auflösung durch Insolvenz oder auch Auflösung durch Beschluss der Mitgliederversammlung.
Darüber hinaus kann eine Auflösung auch dann erfolgen, wenn kein Vorstand mehr vorhanden ist oder die Mitgliederanzahl weniger als drei beträgt. Besteht ein Vermögen, welches dem Verein gehört, so sind der Zweck dieses Vermögens nach Auflösung in der Satzung festzuhalten.
Darüber hinaus kann eine Auflösung auch dann erfolgen, wenn kein Vorstand mehr vorhanden ist oder die Mitgliederanzahl weniger als drei beträgt. Besteht ein Vermögen, welches dem Verein gehört, so sind der Zweck dieses Vermögens nach Auflösung in der Satzung festzuhalten.
Regelungen zum Vereinsvermögen
Die Regelung des darüber, welchem Zweck das Vereinsvermögen nach Auflösung des Vereins zugedacht ist, ergibt sich aus § 45 BGB:
- »Mit der Auflösung des Vereins oder der Entziehung der Rechtsfähigkeit fällt das Vermögen an die in der Satzung bestimmten Personen.
- Durch die Satzung kann vorgeschrieben werden, dass die Anfallberechtigten durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder eines anderen Vereinsorgans bestimmt werden. Ist der Zweck des Vereins nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet, so kann die Mitgliederversammlung auch ohne eine solche Vorschrift das Vermögen einer öffentlichen Stiftung oder Anstalt zuweisen.
- Fehlt es an einer Bestimmung der Anfallberechtigten, so fällt das Vermögen, wenn der Verein nach der Satzung ausschließlich den Interessen seiner Mitglieder diente, an die zur Zeit der Auflösung oder der Entziehung der Rechtsfähigkeit vorhandenen Mitglieder zu gleichen Teilen, anderenfalls an den Fiskus des Landes, in dessen Gebiet der Verein seinen Sitz hatte«.
Austritt aus einem Verein
Der Austritt aus einem Verein unterliegt den Regelungen der Vereinssatzungen, die durch den Verein selbst bestimmt werden. In den meisten Fällen reicht jedoch eine ausdrückliche Willenserklärung des austretenden Mitglieds aus.
Verwandte "Vereinsauflösung" Rechtsbegriffe
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Vereinsauflösung - Ihr Vereinsauflösung Informationstipp