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Wiki zum Rechtsthema Vereinsauflösung

Informationen zu Vereinsauflösung
Eine Vereinsauflösung bezeichnet, wie der Name es bereits sagt, die Auflösung eines Vereins und damit eines Zusammenschlusses zur Verfolgung gemeinsamer Interessen und Ziele. Eine Auflösung eines solchen Vereins kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Zu diesen gehören Auflösung durch Insolvenz oder auch Auflösung durch Beschluss der Mitgliederversammlung.

Darüber hinaus kann eine Auflösung auch dann erfolgen, wenn kein Vorstand mehr vorhanden ist oder die Mitgliederanzahl weniger als drei beträgt. Besteht ein Vermögen, welches dem Verein gehört, so sind der Zweck dieses Vermögens nach Auflösung in der Satzung festzuhalten.
Regelungen zum Vereinsvermögen
Die Regelung des darüber, welchem Zweck das Vereinsvermögen nach Auflösung des Vereins zugedacht ist, ergibt sich aus § 45 BGB:
  1. »Mit der Auflösung des Vereins oder der Entziehung der Rechtsfähigkeit fällt das Vermögen an die in der Satzung bestimmten Personen.

  2. Durch die Satzung kann vorgeschrieben werden, dass die Anfallberechtigten durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder eines anderen Vereinsorgans bestimmt werden. Ist der Zweck des Vereins nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet, so kann die Mitgliederversammlung auch ohne eine solche Vorschrift das Vermögen einer öffentlichen Stiftung oder Anstalt zuweisen.

  3. Fehlt es an einer Bestimmung der Anfallberechtigten, so fällt das Vermögen, wenn der Verein nach der Satzung ausschließlich den Interessen seiner Mitglieder diente, an die zur Zeit der Auflösung oder der Entziehung der Rechtsfähigkeit vorhandenen Mitglieder zu gleichen Teilen, anderenfalls an den Fiskus des Landes, in dessen Gebiet der Verein seinen Sitz hatte«.
Austritt aus einem Verein
Der Austritt aus einem Verein unterliegt den Regelungen der Vereinssatzungen, die durch den Verein selbst bestimmt werden. In den meisten Fällen reicht jedoch eine ausdrückliche Willenserklärung des austretenden Mitglieds aus.

Verwandte "Vereinsauflösung" Rechtsbegriffe

Vereins- und Verbandsrecht, Kassenwart, Verband, Vereinsgründung, Vereinsrecht, Versammlung, Mitgliedschaft, Verein, Vereinskasse, Vereinsversammlung, Satzung, Vereinsname, Vereinsvorstand
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