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Wiki zum Rechtsthema Vereinsvorstand

Informationen zu Vereinsvorstand
Bei dem Vereinsvorstand handelt es sich um Personen, die den Verein repräsentieren und die Geschäfte tätigen, die mit der Organisation des Vereines in Zusammenhang stehen. Die Wahl bzw. das Einrichten eines Vereinsvorstands wird durch § 26 BGB bestimmt. Hier heißt es:
  1. »Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang der Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden.

  2. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Ist eine Willenserklärung gegenüber einem Verein abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Mitglied des Vorstands«.
Bestimmung des Vereinsvorstandes
Die Bestimmung des Vereinsvorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung, beispielsweise auch bei Neugründung eines Vereins bereits vor Eintrag in das Vereinsregister. Die Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands wird durch § 27 Abs. 1 und 2 BGB bestimmt:
  1. »die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.

  2. Die Bestellung ist jederzeit widerruflich, unbeschadet des Anspruchs auf die vertragsmäßige Vergütung. Die Widerruflichkeit kann durch die Satzung auf den Fall beschränkt werden, dass ein wichtiger Grund für den Widerruf vorliegt; ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung«.
Aufgaben des Vorstandes
Dem Vorstand obliegen verschiedene Aufgaben und Pflichten, zu denen beispielsweise die Eintragung in das Vereinsregister bei Neugründung des Vereins gehört sowie die Durchführung und Überwachung der Vereinsziele. Ebenso hat der Vereinsvorstand die Zuständigkeit in Bezug auf vertragliche Belange. Die einzelnen Aufgaben und Pflichten des Vorstandes werden durch die Vereinssatzung bestimmt, die die Vereine, entsprechend den geltenden Gesetzen, selbst bestimmen.

Verwandte "Vereinsvorstand" Rechtsbegriffe

Vereins- und Verbandsrecht, Kassenwart, Verband, Vereinsgründung, Vereinsrecht, Versammlung, Mitgliedschaft, Verein, Vereinskasse, Vereinsversammlung, Satzung, Vereinsauflösung, Vereinsname
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