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Wiki zum Rechtsthema Kassenwart
Informationen zu Kassenwart
Als Kassenwert oder auch Kassenführer und Schatzmeister werden Personen bezeichnet, denen, beispielsweise in Vereinen, die Verwaltung der Kasse unterliegt. Hierbei obliegt dem Kassenwart zumeist nicht nur die Kassenverwaltung, sondern ebenso auch die Buchführung. Die Prüfung der Kasse dagegen obliegt den Kassenprüfern, die wiederum Mitteilung an die Mitgliederversammlung machen. Wie die Rechte und Pflichten des Kassenwartes sich gestalten, entscheidet die Satzung des Vereins, welche durch diesen festgelegt wird und rechtsgültig ist.
Aufgaben des Kassenwartes im Einzelnen
Zu den Aufgaben des Kassenwartes können insbesondere Aufgaben zählen wie die bereits erwähnte Kassenführung und die Abwicklung und Organisation des Zahlungsverkehrs. Darüber hinaus hat der Kassenwart die Verantwortung für die Buchhaltung und ist verpflichtet, steuerlich benötigte Dokumente anzufertigen. Ebenso kann es zu den Aufgaben gehören, dass Berichte über die Finanzlage oder das Vermögen eines Vereins notwendig sind, welche sich auch auf die Haushaltsplanung beziehen, die Bearbeitung und Kontrolle der Mitgliedsbeitritte und damit auch den Eingang der Mitgliedsbeiträge.
Die Überwachung und Zahlung der Versicherungsbeiträge stellt darüber hinaus ebenso einen Bereich dar, der dem Kassenwart unterliegen kann. Grundsätzlich kann ein Kassenwart schadensersatzpflichtig sein, wobei eine entsprechende Verpflichtung nicht zutrifft, wenn durch die gesamte Mitgliederversammlung eine Kassenwart-Entlastung beschlossen wird.
Die Überwachung und Zahlung der Versicherungsbeiträge stellt darüber hinaus ebenso einen Bereich dar, der dem Kassenwart unterliegen kann. Grundsätzlich kann ein Kassenwart schadensersatzpflichtig sein, wobei eine entsprechende Verpflichtung nicht zutrifft, wenn durch die gesamte Mitgliederversammlung eine Kassenwart-Entlastung beschlossen wird.
Abberufung des Kassenwartes
Ein gewählter Kassenwart, der dem Vorstand eines Vereins angehört, kann nicht grundsätzlich willkürlich durch die anderen Mitglieder des Vereins oder des Vorstandes abberufen werden. Hierzu muss ein wichtiger Grund vorliegen wie beispielsweise Unstimmigkeiten in der Buchhaltung des Vereins, welche auf eine grobe Fahrlässigkeit des Kassenwartes zurückzuführen sind. Hierbei ist nicht relevant, ob der Kassenwart seine Pflichten vernachlässigt oder schuldhaft gehandelt hat.
Verwandte "Kassenwart" Rechtsbegriffe
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